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Plädoyer 04/2017
25.06.2017
Zivilrecht
Die Ausschlagung einer Erbschaft ist zu protokollieren
Die Ausschlagung einer Erbschaft muss protokolliert werden, auch wenn die zuständige kantonale Behörde der Ansicht ist, dass sie verspätet erfolgte.
Sachverhalt:
Die zuständige Behörde wies eine Ausschlagungserklärung zurück, weil diese verspätet sei und sich der Gesuchsteller in die Erbschaft &...
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