Arbeitsrecht

Angestellter hätte seine Arbeit anbieten müssen 

Ein erkrankter Angestellter kann nicht im Voraus auf den Ersatz des Verdienstausfalls verzichten. Deshalb war die abgeschlossene Aufhebungsvereinbarung ungültig. Allerdings hätte der Mann nach der ­Genesung seine ­Arbeit ­anbieten müssen, um Anspruch auf Lohn zu haben.

Sachverhalt

Ein...