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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Verfassungsrecht
Wählbarkeit von Handelsrichtern
Es verletzt die Kantonsverfassung, wenn für Handelsrichter Voraussetzungen zur Wählbarkeit in einem Gesetz festgehalten werden, die über die Verfassung hinausgehen.
Sachverhalt:
Das im Mai 2010 verabschiedete kantonale Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess des Kantons Zürich (GOG/ZH) regelt in § 3...
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