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Plädoyer 1/11
24.01.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Strafprozessrecht
Haftentlassung wegen fehlender Kollusionsgefahr
Die Möglichkeit, dass Opfer und Zeugen vor Gericht nochmals aussagen müssen, begründet alleine noch keine Kollusionsgefahr.
Sachverhalt:
Wegen sexueller Handlungen mit der damals siebenjährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin wurde X. am 1. Juli 2010 festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Am 16. September 2010 beantragte X. vergeb...
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