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Plädoyer 4/10
30.08.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
07.10.2013
Zivilprozessrecht
Entschädigung auch bei Verrechnung
Ein unentgeltlicher Rechtsbeistand hat Anspruch auf eine Entschädigung aus der Gerichtskasse, soweit sein Aufwand durch die Parteientschädigung nicht gedeckt ist. Das gilt laut Bundesgericht auch dann, wenn die Gegenpartei eigene Forderungen mit der geschuldeten Parteientschädigung verrechnet.
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