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Plädoyer 6/13
18.11.2013
Arbeitsrecht
Kein Lohnausfall bei Spitalaufenthalt nach Frühgeburt
Bei längerem Spitalaufenthalt eines neugeborenen Kindes kann auf Antrag der Mutter die Mutterschaftsentschädigung erst ab dann ausgerichtet werden, wenn das Kind nach Hause kommt. Für die Zeit im Spital muss der Arbeitgeber den Lohn gestützt auf die obligationenrechtliche Lohnfortzahlungspflicht wegen Krankheit zahlen.
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