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Plädoyer 3/13
23.05.2013
Letzte Aktualisierung:
03.10.2013
03.10.2013
Zivilprozessrecht
Entschädigung nur bei redlicher Prozessführung
Ein zwanzigjähriges Arbeitsverhältnis bietet keine Garantie, dass eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung gutgeheissen wird. Unterliegt der Kläger, muss er auch bei weniger als 30 000 Franken Streitwert der Gegenpartei eine Prozessentschädigung zahlen.
Sachverhalt:
Die Arbeitgeberin A. kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem ...
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