Staatsrecht

Fehlinformation der Stimmbürger bleibt ohne Folgen

Die Verfassung ermöglicht den nachträglichen Rechtsschutz bei strittigen Abstimmungsergebnissen. Verletzt die Informationslage vor der Abstimmung die Abstimmungsfreiheit, wird die Abstimmung nicht wiederholt, wenn praktische Gründe und die Rechtssicherheit dagegen sprechen.

Sachverhalt:

Die Unternehmenssteuerreform wurde am 24. Februar ...