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Plädoyer 2/03
04.04.2003
Haftpflichtrecht
GENUGTUUNG: ZINS AB DATUM DES VORFALLS ZWINGEND
Genugtuungen sind ab dem Tag der Schädigung zu verzinsen, obwohl die Genugtuungssumme nach den Ansätzen bemessen wird, die im Zeitpunkt des Urteils gelten.
Sachverhalt:
Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach X wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und Schändung schuldig und bestrafte ihn mit 42 Monaten Zuchthaus. Acht Opfern sprach das Gericht Genugtuungen von 4000 bis 10’000 Fran...
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