Haftpflichtrecht

GENUGTUUNG: ZINS AB DATUM DES VORFALLS ZWINGEND



Genugtuungen sind ab dem Tag der Schädigung zu verzinsen, obwohl die Genugtuungssumme nach den Ansätzen bemessen wird, die im Zeitpunkt des Urteils gelten.



Sachverhalt:


Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach X wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und Schändung schuldig und bestrafte ihn mit 42 Monaten Zuchthaus. Acht Opfern sprach das Gericht Genugtuungen von 4000 bis 10’000 Fran...