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Plädoyer 06/2017
20.11.2017
Zivilrecht
Aufhebungsvertrag: Bei Ungültigkeit normale Kündigung
Ein Vertrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist ungültig, wenn sich
eine Angestellte nicht aller Konsequenzen bewusst war, die der Aufhebungsvertrag für sie hatte. Ist der Vertrag ungültig, ist von einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber auszugehen.
Sachverhalt:
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