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Plädoyer 05/2019
21.10.2019
Familienrecht
Arbeitsunfähigkeit erhöht den Unterhalt nicht
Der Betreuungsunterhalt umfasst die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit sie aufgrund der Betreuung nicht selbst dafür aufkommen kann. Nicht berücksichtigt wird, wenn die Gesundheit eine Erwerbsarbeit verunmöglicht. In solchen Fällen ist auf ein hypothetisches Einkommen abzustellen.
Sachverhalt:
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