Inhalt
Plädoyer 02/2014
31.03.2014
Arbeitsrecht
Kündigung mit «offenem Brief» missbräuchlich
Ein Arbeitgeber kündigt einer Angestellten und teilt in einem «offenen Brief» weiteren Angestellten mit, weshalb er die Frau entlassen habe. Damit verletzte er die Persönlichkeit der Arbeitnehmerin. Er wird wegen missbräuchlicher Kündigung zu einer Entschädigung von zwei Monatslöhnen verpflichtet.
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo