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Plädoyer 01/2014
03.02.2014
Zivilprozessrecht
Höhere Schwelle bei vorsorglichen Massnahmen
Bei vorsorglichen Massnahmen, die eine Vollstreckung des Hauptanspruchs vorwegnehmen, sind höhere Anforderungen an das Glaubhaftmachen zu stellen: Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen zeigen, dass der Anspruch aussichtsreich ist – also nicht nur «nicht aussichtslos».
Sachverhalt:
Zwe...
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