Zivilrecht

ARZTFEHLER: GENUGTUUNG FÜR MUTTER



Pfuscht ein Arzt bei der Geburt eines Kindes, so dass dieses Schaden erleidet, hat die Mutter aus Vertragsverletzung Anspruch auf Genugtuung.



Sachverhalt:


Die Klägerin brachte am 29. Januar 1990 eine Tochter zur Welt. Sie wurde von einem Gynäkologen betreut. Die Tochter leidet seit der Geburt an schweren cerebralen Schädigungen sowie an einer schweren tetraspastischen Bewegungsstörung. Die Eltern klagten je au...