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Plädoyer 02/2020
30.03.2020
Vertragsrecht
Fristlose Kündigung ist sofort auszusprechen
Ein Arbeitgeber hat für eine fristlose Entlassung maximal drei Arbeitstage Bedenkzeit. Eine Kündigung am vierten Tag ist verspätet.
Sachverhalt:
Ein Ladendetektiv hielt einen Kunden fest und warf ihm vor, er habe bei einer Hose versucht, die Diebstahlsicherung abzureissen. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass ...
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