Vertragsrecht

Fristlose Kündigung ist sofort auszusprechen

Ein Arbeitgeber hat für eine fristlose Entlassung maximal drei Arbeitstage Bedenkzeit. Eine Kündigung am vierten Tag ist verspätet.

Sachverhalt:

Ein Ladendetektiv hielt einen Kunden fest und warf ihm vor, er habe bei einer Hose versucht, die Diebstahlsicherung abzureissen. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass ...