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Plädoyer 06/2019
02.12.2019
Familienrecht
Verfügung gültig bis zur Änderung durch Scheidungsgericht
Eheschutzmassnahmen behalten ihre Wirkung, bis sie vom Scheidungsgericht abgeändert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Eheschutzentscheid erst nach der Anhängigmachung einer Scheidung ergeht. Das Scheidungsgericht ist nur bei rechtskräftig entschiedenen Eheschutzmassnahmen für die Abänderung zuständig.
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