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Plädoyer 06/2016
14.11.2016
Familienrecht
Aufenthaltsort des Kindes bestimmt den Gerichtsstand
Nach dem Haager Kindesschutzübereinkommen werden bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes die dortigen Behörden zuständig. Zieht ein Elternteil nach einer Ermächtigung zur Verlegung des Aufenthaltsorts des Kindes legal ins Ausland und begründet dort neuen gewöhnlichen Aufenthalt, entfällt die &...
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