Inhalt
Plädoyer 5/11
04.10.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Sozialversicherungsrecht
Richtwert für unentgeltlichen Beistand zulässig
Das Gericht darf den Stundenansatz für die unentgeltliche Verbeiständung mittels Richtwerten für einzelne Fallkategorien festsetzen. Obsiegt der unentgeltliche Rechtsvertreter im Verfahren um die Festsetzung seines Honorars, so steht ihm eine Parteientschädigung zu.
Sachverhalt:
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