Sozialversicherungsrecht

Richtwert für unentgeltlichen Beistand zulässig

Das Gericht darf den ­Stundenansatz für die unentgeltliche Verbeiständung mittels Richtwerten für ­einzelne Fallkategorien festsetzen. Obsiegt der unentgeltliche Rechts­ver­treter im Verfahren um die Fest­setzung seines ­Honorars, so steht ihm eine Partei­entschädigung zu.

Sachverhalt: