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Plädoyer 4/11
22.08.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Sozialversicherungsrecht
Amtlicher Beistand: 60 Franken pro Stunde ist zu wenig
Reicht ein amtlich bestellter Anwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht keine detaillierte Kostennote ein, setzt das Gericht die Entschädigung aufgrund der Akten fest. Ein Stundenansatz von 60 Franken ist dabei zu niedrig, wobei es dem Bundesverwaltungsgericht obliegt, die Notwendigkeit des geltend gemachten Zeitaufwandes zu prüfen.
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