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Plädoyer 04/2020
24.08.2020
Familienrecht
Kinder sind ab sechs Jahren anzuhören
Kinder sind zur Frage des Besuchsrechts in der Regel ab sechs Jahren von Amtes wegen persönlich anzuhören. Auch haben die Gerichte jeweils zu prüfen, ob mehrere Jahre zurückliegende Anhörungen noch aktuell sind, hält das Bundesgericht fest.
Sachverhalt:
Die Kindes- und Erwachsenenschut...
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