Familienrecht

Kinder sind ab sechs Jahren anzuhören

Kinder sind zur Frage des Besuchsrechts in der Regel ab sechs Jahren von Amtes wegen persönlich anzuhören. Auch haben die Gerichte jeweils zu prüfen, ob mehrere Jahre zurück­liegende Anhörungen noch aktuell sind, hält das ­Bundesgericht fest. 

Sachverhalt:

Die Kindes- und Erwachsenenschut...