Sozialversicherung

Widersprüche müssen abgeklärt werden

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich heisst eine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut. Die IV hätte auf die Stellungnahme zum Vorbescheid eingehen müssen, indem sie etwa Rücksprache mit den Gutachtern genommen hätte, um Widersprüche auszuräumen.

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