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Plädoyer 1/10
03.02.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
07.10.2013
Sozialversicherung
Widersprüche müssen abgeklärt werden
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich heisst eine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut. Die IV hätte auf die Stellungnahme zum Vorbescheid eingehen müssen, indem sie etwa Rücksprache mit den Gutachtern genommen hätte, um Widersprüche auszuräumen.
Sac...
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