Mietrecht

Zuerst empfangene Kündigung ist massgebend

Kündigt eine Partei per ­Einschreiben und zugleich per A-Post Plus, ist für die Berechnung der Frist die ­zuerst zugestellte ­Sendung massgebend. Die ­Anfechtungsfrist läuft ab dem darauffolgenden Tag.

Sachverhalt:

Die Beklagte war Mieterin von Gewerberäumlichkeiten, welche sie zu den Kond...