Zivilprozessrecht: Honorar nicht höher als Parteientschädigung

Für den unentgeltlichen Rechtsbeistand ist die festlegte ­Parteientschädigung bindend. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen der Parteien gilt sie anteilsmässig. Es besteht kein Anspruch auf eine über die uneinbringliche Parteientschädigung hinausgehende Entschädigung.

Sachverhalt:

Der unentgeltlich vertretene Beklagte hat in...