Inhalt
Plädoyer 01/2017
30.01.2017
Betreibungsrecht
Parteikosten müssen nicht separat betrieben werden
Die einer obsiegenden Partei in einem betreibungsrechtlichen Verfahren nach Art. 251 ZPO zugesprochene Entschädigung ist nicht Gegenstand einer gesonderten Betreibung. Sie wird zu den Betreibungskosten geschlagen und bei der Fortsetzung der Betreibung berücksichtigt. Für die Betreibungskosten hingegen w...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo