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Plädoyer 4/06
05.07.2006
Anwaltsrecht
Honorar mit Erfolgsanteil zulässig
Eine Klientin wirft ihrer Anwältin vor, ein unzulässiges Erfolgshonorar vereinbart zu haben. Die Aufsichtskommission über die Anwälte weist die Beschwerde ab. Die Vereinbarung eines angemessenen Grundhonorars und eines zusätzlichen Erfolgsanteils seien zulässig.
Sachverhalt:
Eine Anwältin vereinbart mit einer Klientin ...
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