Familienrecht

KEIN UNTERHALT FÜR MÜNDIGE OHNE KONTAKT



Eine 24-jährige Frau, die jeglichen Kontakt mit ihrem Vater ablehnt, kann keine Unterhaltsbeiträge für ihr Studium von ihm verlangen.



Sachverhalt:


Die 1978 geborene A wuchs nach der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 1989 bei der Mutter auf. Der Vater musste für ihren Unterhalt einen indexierten monatlichen Betrag von 700 Franken plus Kinderzulagen bezahlen, längstens bis zum 20. Altersjahr. Er bezahlte dar...