Inhalt
Plädoyer 5/06
06.10.2006
Grundrechte
Polizeikontrolle verletzt Grundrechte
Das Bezirksgericht Zürich spricht einen Politaktivisten frei. Ihm war vorgeworfen worden, an einem Stand Handynummern registriert zu haben, obwohl nur die Abgabe von Infomaterial bewilligt worden sei. Eine Standbewilligung diene nicht der Inhaltskontrolle.
Sachverhalt:
Die Stadt Zürich erteilte A. mehrere Standbewilligungen. Unter anderem wurde ihm erlaubt, an einem Stand Infomaterial zur Menschenr...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo