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Plädoyer 2/09
01.04.2009
Familienrecht
Vermögensverzehr für Unterhalt zumutbar
Ein Ehegatte handelt verantwortungslos, wenn er seine Arbeitsstelle kündigt und sein ganzes Barvermögen verschwendet. Er kann sich deshalb bei der Trennung von seiner Ehefrau nicht auf die Garantie des Existenzminimums berufen. Es ist zumutbar, dass er sich zunächst stärker einschränkt und später die selbstbewohnte Liegenschaft verkauft.
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