Zivilprozessrecht

Bedürftigkeit zu Unrecht verneint

In einem Verfahren zu einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung verlangt das Gericht Belege über die finanziellen Verhältnisse, um den Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung zu prüfen. Das Bundesgericht erachtet dies als überspitzt formalistisch. Die Bedürftigkeit sei offensichtlich.



Sachverhalt:

Das Vormundschaftsamt des Kantons Basel-...