Scheidungsrecht

Begleitperson muss Vertrauen geniessen

Eine Mutter wehrt sich gegen die Vollstreckung des begleiteten Besuchsrechts, weil als Begleitperson die Lebenspartnerin des Vaters des Kindes bestimmt worden ist. Zu Recht, entscheidet das Bundesgericht. Die Vollstreckung in Begleitung einer Person, die das Vertrauen der obhutsberechtigten Kindsmutter nicht geniesst, sei willkürlich.

Sachverhalt: