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Plädoyer 6/08
28.11.2008
Haftpflichtrecht
Wahrscheinlichkeit von 51 Prozent genügt nicht
Für die Einstufung als überwiegend wahrscheinlich genügt eine Wahrscheinlichkeit von 51 Prozent nicht. Das Bundesgericht schützt einen gleichlautenden kantonalen Entscheid und erachtet die Klage als aussichtslos.
Sachverhalt:
Eine Frau erlitt in den Jahren 1973 bis 1976 drei Unfälle, d...
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