Mietrecht

Erstreckung: Vergleich war ungültig

Der Mieter ist an einen Erstreckungsvergleich mit dem einstigen Vermieter nicht gebunden, wenn die Kündigung missbräuchlich war.

Sachverhalt:

Das Paar X. lebte seit 1971 in einer Fünfzimmerwohnung, die Y. 1990 kaufte. Zehn Jahre später verkaufte er sie der Y. Immobilien AG, die er als Alleinaktionär und Verwaltungsratspräsident beherrscht. 2002 kündigte Y. ...