Inhalt
Plädoyer 2/05
31.03.2005
Strafrecht
Teilnahme an Spontandemokeine Nötigung
Die Teilnahme an einer spontanen Demonstration, durch die der Verkehr für rund zehn Minuten zum Erliegen kommt, ist keine Nötigung.
Sachverhalt:
Am 10. September 2003 fand auf dem Bubenbergplatz in Bern eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie von lokalen Gewerkschaften organisierte, unbewilligte Kundgebung statt. 150 bis 200 Teilnehmer machten mit l&...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo