Strafrecht

Teilnahme an Spontandemokeine Nötigung

Die Teilnahme an einer spontanen Demonstration, durch die der Verkehr für rund zehn Minuten zum Erliegen kommt, ist keine Nötigung.

Sachverhalt:

Am 10. September 2003 fand auf dem Bubenbergplatz in Bern eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie von lokalen Gewerkschaften organisierte, unbewilligte Kundgebung statt. 150 bis 200 Teilnehmer machten mit l&...