Sozialversicherungen



Wiedererwägung nur bei krasser Unrichtigkeit

Wird eine Beschwerde zurückgezogen, nachdem das Sozialversicherungsgericht eine reformatio in peius androhte, kann der Versicherer deswegen seinen Entscheid nicht in Wiedererwägung ziehen.

Sachverhalt:

Eine Frau beantragte Arbeitslosenentschädigung. Mit Einspracheentscheid vom 12. April 2005 verneinte das Amt für Wi...