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Plädoyer 3/07
30.05.2007
Sozialversicherungen
Wiedererwägung nur bei krasser Unrichtigkeit
Wird eine Beschwerde zurückgezogen, nachdem das Sozialversicherungsgericht eine reformatio in peius androhte, kann der Versicherer deswegen seinen Entscheid nicht in Wiedererwägung ziehen.
Sachverhalt:
Eine Frau beantragte Arbeitslosenentschädigung. Mit Einspracheentscheid vom 12. April 2005 verneinte das Amt für Wi...
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