Erbrecht

Luzern: Teilungsamt prüft Honorar des Erbenvertreters

Die Kantone müssen nicht zwingend ein Gericht für die Aufsicht über die ­Erben­vertreter bestimmen. Der Kanton Luzern hat das Teilungsamt damit ­beauftragt. Es ist auch für die Genehmigung des ­Honorars des Erbenver­treters zuständig. Die Erben können ein übersetztes ­Honorar trotzdem vor dem Zivi...