Umwelt-Lotterie:

Ermessen nicht überschritten


Der Zürcher Regierungsrat hat sein Ermessen nicht überschritten, als er der Umwelt-Lotterie die Bewilligung verweigert hat. Damit bestand laut II. Öffentlich-rechtlicher Abteilung kein Raum für ein Eingreifen des Verwaltungsgerichts. Laut Bundesgericht gewähren weder kantonales noch Bundesrecht einen Anspruch auf eine Bewilligung. Die Überlegung des Regierungsrates zu den negativen Folgen bei verstärkter Konkurrenz unte...