Tarifloser Zustand: Nicht zu Lasten der Versicherten

Das Fehlen eines Tarifs für die Leistungen in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals darf gemäss Eidgenössischem Versicherungsgericht (EVG) nicht zu höheren Kosten für die Versicherten führen.

Eine Frau war 2000 in der allgemeinen Abteilung eines Berner Privatspitals entbunden worden. Die Klinik figuriert auf der kantonalen Spitalliste. Für seine Le...