Prozessfinanzierung: Zürcher Verbot unverhältnismässig

Das im neuen Zürcher Anwaltsgesetz vorgesehene Verbot der Prozessfinanzierung ist laut Bundesgerichts ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV). Art. 41 Bst. b des Anwaltsgesetzes droht mit bis zu 20 000 Franken Busse für den Fall, dass jemand gewerbsmässig und gegen einen Anteil am späteren Prozesserfolg die Finanzierun...