Inhalt
Plädoyer 1/05
02.02.2005
Prozessfinanzierung: Zürcher Verbot unverhältnismässig
Das im neuen Zürcher Anwaltsgesetz vorgesehene Verbot der Prozessfinanzierung ist laut Bundesgerichts ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV). Art. 41 Bst. b des Anwaltsgesetzes droht mit bis zu 20 000 Franken Busse für den Fall, dass jemand gewerbsmässig und gegen einen Anteil am späteren Prozesserfolg die Finanzierun...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo