Keine Ausnahmebewilligung für Zufahrt

Das Bundesgericht hält an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fest. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat sich erfolgreich dagegen beschwert, dass das Berner Verwaltungsgericht eine Ausnahmebewilligung laut Art. 24 RPG für eine private Zufahrtsstrasse für fünf bisher verkehrsmässig unerschlossene Wohn- und Ferienhäuser in Gstaad erteilt hatte. Die nicht lan...