Inhalt
Plädoyer 5/04
13.10.2004
Affäre Grossrieder: Höhere Entschädigung
Der Kanton Freiburg muss dem ehemaligen Chef der Drogenfahndung, Paul Grossrieder, eine höhere Entschädigung zahlen. Er war unter anderem der Begünstigung und passiven Bestechung beschuldigt und freigesprochen worden. Die zugesprochene Genugtuung von 20 000 Franken ist laut I. Öffentlich-rechtlicher Abteilung unzureichend, da gegen ihn zu Unrecht schwere Anschuldigungen mit folgenschweren Auswirkungen auf Privat- und Familienleben erhoben wur...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo