Gebühr nach Verkehrswert: Bei Luxusvilla unzulässig



Verbrauchsunabhängige Grundgebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht in der Höhe von 7000 Franken zu Lasten des Eigentümers einer Luxusvilla in St. Moritz verstossen gegen das Äquivalenzprinzip. Die Grundgebühren werden gemäss kommunalen Gesetzen anhand des Gebäudeversicherungswerts festgelegt. Zwar verlangt das in Umwelt- und Gewässerschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip laut II. Öffentlich-rechtlicher...