Gewerkschaftsaktion: Bussen bestätigt

Acht Aktivisten der Gewerkschaft GBI haben sich mit einer Demonstration von 1999 auf der A2 in Pratteln (BL) der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB) schuldig gemacht (Bussen zwischen 150 und 250 Franken). Es war zu einem rund fünf Kilometer langen Rückstau gekommen. Gemäss Kassationshof ist von der Aktion eine Gefahr für Leib und Leben ausgegangen.

(6S.312/2003 vom 1. Oktober 2003)



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