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Plädoyer 1/06
01.02.2006
Ungewolltes Kind als rechtlicher Schaden
Die Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind kann rechtlich einen Schaden darstellen. Im Regionalspital Visp war vergessen worden, bei einem Kaiserschnitts wie vereinbart gleichzeitig eine Unterbindung durchzuführen. Die Frau wurde später wieder schwanger. Das Bundesgericht bestätigte nun, dass das Walliser Spital für den Unterhalt des Kindes bis zu seiner Mündigkei...
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