Arbeitsrecht

Impfstatus von Angestellten geht den Betrieb nichts an

Die Bekanntgabe von ­besonders schützenswerten Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber ist überaus zurückhaltend zu handhaben. Ein Vertrauensarzt des ­Betriebs darf gesundheits­relevante Informationen wie den ­Impfstatus nicht dem Arbeitgeber mitteilen, a...