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Plädoyer 6/05
07.12.2005
Strafprozessrecht
Verteidiger darf Gutachten nicht zeigen
Es ist zulässig, dem Verteidiger zu verbieten, seinem Mandanten den Inhalt eines psychiatrischen Gutachtens mitzuteilen, wenn der Gutachter befürchtet, der Mandant werde stark destabilisiert.
Sachverhalt:
In einem Strafverfahren gegen A wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Darin beantragte der Gutachter, A die Einsicht zu verweigern. Grun...
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