Erbrecht

Schulden sind vor der Erbteilung zu begleichen

Die Sicherstellung oder ­Tilgung von Schulden des Nachlasses ist vor der ­Erbteilung vorzunehmen. Die Erben haben einen ­Anspruch, einen solchen ­Antrag stellen zu können.

Sachverhalt

Drei Geschwister aus dem Kanton Aargau stritten sich nach dem Tod der Eltern um die Erbschaft im Wert von rund 11,4 Mi...