Recht auf faires Verfahren: Zu langer Prozess

Die Dauer von Gerichtsverhandlungen hat menschenrechtliche Grenzen.

In einem französischen Strafprozess hatte das Gericht am zweiten Prozesstag (Beginn 9.15 Uhr) den Anwalt verpflichtet, nach knapp 16-stündiger Verhandlung morgens um 4.25 Uhr sein Plädoyer zu halten. Der Anwalt hatte eine Stunde nach Mitternacht vergeblich beantragt, die Verhandlungen bis am kommenden Morgen um 9 Uhr zu unterbreche...