Luzerner Anwalt: Recht auf öffentliches Verfahren




Der Gerichtshof hiess die Beschwerde eines luzernischen Anwalts einstimmig gut, den die kantonale Aufsichtsbehörde 1998 wegen Verstösse gegen seine beruflichen Pflichten mit einer disziplinarischen Busse von 500 Franken belegt hatte. Der Anwalt erhielt weder im kantonalen Verfahren noch vor Bundesgericht einen öffentlichen Prozess.




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