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Plädoyer 5/03
10.10.2003
Diskriminierung von Homosexuellen
Das österreichische Mietrechtsgesetz berechtigt verschiedene Personen zur Fortsetzung des Mietverhältnisses, nachdem der Hauptmieter verstorben ist. Ein gesetzliches Eintrittsrecht hat neben dem Ehegatten auch der Lebensgefährte, der "mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt" hat.
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