Kein EMRK-Verstoss in Genfer Haftfall



Wegen Veruntreuungsverdachts inhaftierte ein Genfer Untersuchungsrichter am 26. Juni 1997 den Bankangestellten Minjat für maximal acht Tage. Die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate begründete die zuständige Anklagekammer am 1. Juli lediglich mit einer lapidaren Formulierung («faisant siens les motifs invoqués par le juge d’instruction»).



Wegen Verletzung der verfassungsrechtlichen Begründungspf...